Der Anfang der GKE ist unter Geschichte nachzulesen.
Eine „Genossenschaft” war urspünglich eine personale, ethisch-religiöse fundierte Gemeinschaft, die mit den sie tragenden Mitgliedern identisch war. Ihre Organisationsstruktur konnte durch Gleichberechtigung der Genossen geprägt oder herrschaftlich ausgerichtet sein (z.B. Ehe und Familie). Teils bestand die Notwendigkeit einstimmiger Beschlussfassung (alle für einen), teils repräsentierte der einzelne Entschluss den Willen aller (einer für alle). Seit dem 12. Jahrhundert zeichnete sich die Ablösung der personalen Mitwirkung ihrer Mitglieder ab, was Hand in Hand mit der Schaffung einer Verbandsperson ging (Beispiel: Zusammenschluss der Bürger einer Stadt zu Schwurgemeinschaften). Die weitere Entwicklung ging im Hochmittelalter zu Genossenschaften für besondere Zwecke, z.B. Deich-Genossenschaften. Die Genossenschaften wurden dann auch rechtlich festgelegt, z.B. §1 G-Gesetz vom 1.5.1889 i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.8.1994: 'Gesellschaft mit unbegrenzter Mitgliederzahl welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezweckt.'
Bei der Gründung der GKE war der wirtschaftliche Aspekt wesentlich, allerdings ohne einen gemeinsamschaftlichen Geschäftsbetrieb, d.h. sie war eine Genossenschaft. Der Eintrag 1947 in der Rechtsform eines Vereins entspricht den damaligen Verhältnissen.
Der Genosse war urspünglich derjenige, der mit anderen auf gleicher Weide Vieh hielt. Als allgemeiner Ausdruck rechtl. wirtschaftl. und gesellschaftl. Gemeinschaft wurde Genosse zu einem Hauptbegriff des älteren deutschen Rechts (bis heute). Im deutschsprachigen Raum ist das Wort Genosse seit 1879 die Anrede der Sozialisten untereinander. Die Nationalsozialisten gebrauchten es in den Wortverbindungen Volks-Genosse und Partei-Genosse.
[Aus: Brockhaus, Die Enzyklopädie in 24 Bänden, 20. Auflage 1999]
Bei der über 125-jährigen lückenlosen Geschichte des Vereins, während derer der Vereinszweck und die Ausrichtung im wesentlichen gleich geblieben sind, ist es sinnvoll, den Namen des Vereins beizubehalten, auch wenn sich manche Bedeutungen und Schwerpunkte etwas verschoben haben und andere Gruppierungen die Begriffe für sich vereinnahmen wollen.
Edelleute ist die ursprüngliche Bezeichnung für die Angehörigen des altfreien Adels, später für die des gesamten, d.h. auch des niederen Adels [Quelle wie oben]. Nach der “Abschaffung” des Adels und der Änderung des Namensrechts ist es teilweise sehr schwierig geworden, festzustellen, wer dieser Gruppe zuzurechnen ist.
(Ende des Beitrags)