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Bevor 1919 der Adel in Deutschland und Bayern seiner öffentlich-rechtlichen Vorrechte verlustig ging, machte der katholische Adel Bayerns von seinem Recht auf Vereinigungsfreiheit, so wie es heute in Art. 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert ist, Gebrauch, indem er die Genossenschaft der kath. Edelleute in Bayern e.V. gründete. Ihr Bestreben ist es, das gesellschaftlich-kulturelle Erbe und die Identität des historischen Adels in Bayern in Gegenwart und Zukunft zu bewahren.

Die Genossenschaft weiss sich dem vormals regierenden königlichen Haus Wittelsbach, das traditionsgemäß die Schirmherrschaft über den Verein inne hat, verbunden.

 

Schirmherr der Genossenschaft ist derzeit S.K. Hoheit Herzog Franz v. Bayern.

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